Um die österreichischen Unternehmen in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen, hat das BMF eine Information über Sonderregelungen betreffend Coronavirus erstellt.
Erweiterte Sonderregelungen betreffend Coronavirus (Information des BMF)
Zusätzlich stellt das BMF Ihnen ein eigenes Formular zur Verfügung, mit dem Sie steuerliche Erleichterungen beantragen können.
Kombinierter Antrag zu Sonderregelungen betreffend Coronavirus (SR 1-CoV)
Sie können dieses Formular an den Postkorb corona@bmf.gv.at senden. Natürlich können Sie über FinanzOnline Anträge auch direkt mittels der Funktion „VZ-Herabsetzung“ oder „Zahlungserleichterungen“ stellen. Alternativ können Sie in FinanzOnline das Formular SR 1-CoV auch unter „Sonstige Services/Sonstige Anbringen“ hochladen und einbringen.
Weitere Informationen unter BMF – Rasche Hilfe ansehen.