Seit Freitag, den 27.03.2020 können unter wko.at/haertefall-fonds Mittel aus dem Härtefall-Fonds beantragt werden. Auf dieser Seite werden alle Informationen bereitgestellt, die Antragstellerinnen und Antragsteller benötigen.

Der Härtefall-Fonds mit einem Volumen von vorerst einer Milliarde Euro ist eine rasche Erste-Hilfe Maßnahme der Bundesregierung für die akute finanzielle Notlage in der Corona-Krise. Er unterstützt all jene Selbststständigen, die jetzt keine Umsätze haben, bei der Bestreitung ihrer Lebenshaltungskosten.

Das Geld ist ein einmaliger Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden.

Es sind für alle anspruchsberechtigten Antragstellerinnen und Antragsteller ausreichend finanzielle Mittel reserviert. Die Anträge werden nach der Reihenfolge des Einlangens bearbeitet.

Wer kann eine Förderung aus dem Härtefall-Fonds beantragen?
Eine Wirtschaftskammermitgliedschaft ist nicht Voraussetzung. Antragsberechtigt sind folgende Gruppen:

  • Ein-Personen-Unternehmer
  • Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Vollzeit-Äquivalente beschäftigen
  • Erwerbstätige Gesellschafter, die nach GSVG/FSVG pflichtversichert sind
  • Neue Selbstständige wie z.B. Psychotherapeuten
  • Freie Dienstnehmer wie EDV-Spezialisten und Nachhilfelehrer
  • Freie Berufe (z.B. im Gesundheitsbereich)